Nationalratswahlen vom 19.10.2003
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Kantonsübersicht

Kantonale Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Listenbereinigung (nach VPR Art. 8a)

Thurgau
Rechtsgrundlage: Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht § 37 Abs. 1 und § 39 Abs. 1
  Letzter Termin zur Einreichung von Wahlvorschlägen Generell: 55. Tag vor dem Wahltag
Faktisch: Montag, 25.08.2003
Bereinigungsfrist Generell: 48. Tag vor dem Wahltag
Faktisch: Montag, 01.09.2003
Vgl. auch Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht § 12 und § 20 Abs. 2. Schreiben der Staatskanzlei vom 25.02.2003